FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen April 2022
FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen auch nach dem 02.April 2022 Liebe Patientinnen und Patienten, wenn ab Sonntag die Coronamaßnahmen weitestgehend wegfallen, gilt in Arztpraxen weiterhin die FFP2 Maskenpflicht. Wir bitten Sie daher weiterhin die Praxis nur mit Maske zu betreten. Hier ein Auszug aus der 16. Bayerischen Infektionsschutzverordnung: In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit […]
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