FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen April 2022

FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen
auch nach dem 02.April 2022
Liebe Patientinnen und Patienten,
wenn ab Sonntag die Coronamaßnahmen weitestgehend wegfallen, gilt in Arztpraxen weiterhin die FFP2 Maskenpflicht.
Wir bitten Sie daher weiterhin die Praxis nur mit Maske zu betreten.
Hier ein Auszug aus der 16. Bayerischen Infektionsschutzverordnung:
- In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
Die vollständige Verordnung können Sie unter www.vbw-bayern.de nachlesen.
Wir arbeiten für Ihr Leben gern und bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam